Veröffentlicht am

Sobald Kaffeekapseln aus Alu verboten werden

Kaffeekapseln und Kaffee

Laut des Gesetzesentwurfs für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, sollen Kaffeekapseln, sofern sie nicht kompostierbar sind, verboten werden. Dem Vorschlag zufolge dürfen nach einer zweijährigen Übergangsfrist Alukapseln nicht mehr in den Handel gebracht werden.

Was machen Besitzer von Nespresso & Co dann?

Kapseln der Nespresso-Kaffeemaschinen – und andere nach gleichem Prinzip funktionierende Kapselmaschinen – müssen dann kompostierbar sein, Alu ist dann nicht mehr zulässig. Stellen sich die Herstelle darauf um, wird das erwartungsgemäß mit höheren Kosten verbunden sein. Oder die Produktion wird eingestellt und Alternativen sind gefragt. Vollautomaten, die ebenso mit Druck Kaffee extrahieren oder Kaffeemaschinen, die mittels Schwerkraft Kaffeepulver brühen, sind beliebte Kaffeebrühverfahren. Der große Vorteil sind die Kosten pro Kaffeetasse. Während bei Kapseln der Portionspreis einer Tasse Kaffee exorbitant in die Höhe schießt, sind mit Vollautomaten, Kaffeebrühmaschinen und Stempelkannen wieder moderate Kaffeepreise möglich – und das auch bei sehr gutem Geschmack, sofern man die richtigen Kaffeesorten verwendet.

Auf die richtige Kaffeesorte kommt es an

Wir haben hier eine Auswahl von besonderen Kaffeesorten, die in Vollautomaten, herkömmlichen Kaffeemaschinen, aufgebrüht in French Press oder als Mocca türkisch zubereitet ein besonderes Aroma entfalten. Die Sorten sind regional oder thematisch ausgerichtet und spenden in die betreffende Region in Deutschland für soziale und naturerhaltende Projekte. Lasst es euch schmecken.

Auserwählte Kaffeesorten kaufen · Beste Kaffeebohnen

So leckere Kaffeesorten nur von Kaffee-Bongusta

Oder als Gutschein zum Verschenken

Originaltext des Gesetzesentwurfs: “In Verbindung mit der Begriffsbestimmung in Artikel 3 werden in Artikel 8 die Bedingungen festgelegt, unter denen Verpackungen als kompostierbar gelten, und es wird vorgeschrieben, dass Kaffeekapseln, an Obst und Gemüse angebrachte Aufkleber und sehr leichte Kunststofftragetaschen 24 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung kompostierbar sein müssen. Andere Verpackungen müssen recyclingfähig sein, mit Ausnahme von leichten Kunststofftragetaschen, für die den Mitgliedstaaten eine flexible Regelung eingeräumt wurde. Ferner wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Änderung der Liste der Verpackungen, die kompostierbar sein müssen, zu erlassen.” Quelle eur-lex.europa.eu 2022/0396 (COD)